Konzernbilanzierung Case By Case Losungen Nach Hg
konzernbilanzierung case by case losungen nach hg In der Welt der internationalen Rechnungslegung ist die Konzernbilanzierung ein komplexes und essenzielles Thema, insbesondere im deutschen Rechtssystem. Das HGB (Handelsgesetzbuch) enthÀlt spezifische Vorgaben und Regelungen, d...
Overview
konzernbilanzierung case by case losungen nach hg
In der Welt der internationalen Rechnungslegung ist die Konzernbilanzierung ein komplexes und essenzielles Thema, insbesondere im deutschen Rechtssystem. Das HGB (Handelsgesetzbuch) enthĂ€lt spezifische Vorgaben und Regelungen, die bei der Erstellung von KonzernabschlĂŒssen beachtet werden mĂŒssen. FĂŒr Unternehmen, die nach HGB konzernbilanzieren, ist es entscheidend, die unterschiedlichen Fallkonstellationen und deren Lösungen zu kennen â sogenannte "Case by Case Losungen nach HG". Dieser Artikel bietet eine umfassende und strukturierte Ăbersicht zu den wichtigsten Fragestellungen, praktische LösungsansĂ€tze und die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Bereich der Konzernbilanzierung nach HGB.
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EinfĂŒhrung in die Konzernbilanzierung nach HGB
Die Konzernbilanzierung dient der transparenten und einheitlichen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns. Nach deutschem Handelsrecht sind Unternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen, wenn sie eine Muttergesellschaft im Sinne des HGB oder des Aktienrechts besitzen und bestimmte GröĂenkriterien erfĂŒllen.
Was ist eine Konzernbilanz?
Eine Konzernbilanz fasst die EinzelabschlĂŒsse aller im Konzern verbundenen Unternehmen zusammen und stellt einheitliche Vermögens- und Ertragslage dar. Ziel ist es, ein realitĂ€tsnahes Bild der wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse des Gesamtkonzerns zu vermitteln.
Grundlagen der Konzernbilanzierung im HGB
Das HGB regelt die Voraussetzungen, die Bilanzierungsmethoden sowie die besonderen Bewertungs- und Konsolidierungsvorschriften fĂŒr Konzerne. Dabei sind insbesondere die Vorschriften der §§ 290 ff. HGB relevant.
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Wesentliche Prinzipien und Regelungen im Rahmen der Konzernbilanzierung nach HGB
1. Konsolidierungspflicht
Unternehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfĂŒllen, sind verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Dies gilt vor allem fĂŒr:
- Mutterunternehmen, die mindestens 50 % der Stimmrechte an einem Tochterunternehmen besitzen.
- Unternehmen, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen eine Kontrolle ausĂŒben.
2. Konsolidierungsarten
- Vollkonsolidierung: FĂŒr Tochterunternehmen, bei denen die Beherrschung vorliegt.
- Equity-Methode: FĂŒr assoziierte Unternehmen, bei denen Einfluss ausgeĂŒbt wird, aber keine Kontrolle besteht.
3. Konsolidierungsvoraussetzungen
- Kontrolle ĂŒber das Tochterunternehmen
- Kontrolle durch Mehrheitsbeteiligung oder andere Einflussmöglichkeiten
- Einhaltung der Bilanzierungsvorschriften
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Case-by-Case-Lösungen nach HGB: Typische Fragestellungen und Lösungen
Die praktische Anwendung der Konzernbilanzierung erfordert die Beurteilung verschiedener Fallkonstellationen. Nachfolgend werden die wichtigsten FÀlle detailliert erlÀutert.
1. Fall: Vollkonsolidierung bei Mehrheitsbeteiligung
Sachverhalt
Ein Unternehmen A hĂ€lt 80 % der Anteile an Unternehmen B. A ist somit MehrheitsaktionĂ€r und kann die GeschĂ€ftspolitik maĂgeblich bestimmen.
Lösung nach HG
- Konsolidierungsmethode: Vollkonsolidierung gemÀà § 301 HGB
- Vermögenswerte und Schulden: Alle Vermögenswerte und Schulden von B werden vollstĂ€ndig in die Konzernbilanz ĂŒbernommen.
- Zwischengewinne: Gewinne aus innerkonzernlichen Transaktionen werden eliminiert.
- Nicht beherrschte Anteile: Anteile an MinderheitsaktionÀren werden separat ausgewiesen.
Besonderheiten
- Bei Verlusten, die den Buchwert der Minderheitsanteile ĂŒbersteigen, ist eine entsprechende RĂŒckstellung zu bilden.
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2. Fall: Beteiligung mit weniger als 50 % â Einfluss statt Kontrolle
Sachverhalt
Unternehmen C besitzt 30 % der Anteile an Unternehmen D. Es besteht kein Kontroll- sondern nur Einfluss.
Lösung nach HG
- Konsolidierungsmethode: Equity-Methode gemÀà § 312 HGB
- Beteiligung: Wird in der Bilanz als Finanzanlage ausgewiesen.
- Gewinn- und Verlustrechnungen: Gewinne und Verluste von D werden anteilig in die Gewinn- und Verlustrechnung von C ĂŒbernommen.
Besonderheiten
- Bei wesentlichem Einfluss ist die Equity-Methode verbindlich.
- Das Beteiligungsbuch ist entsprechend anzupassen.
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3. Fall: Sonderfall â Ein Unternehmen ist nur temporĂ€r kontrollierend tĂ€tig
Sachverhalt
Unternehmen E ĂŒbernimmt fĂŒr eine begrenzte Zeit die Kontrolle ĂŒber Unternehmen F, plant jedoch, die Kontrolle nach Ablauf zu beenden.
Lösung nach HG
- Bewertung: Es ist zu prĂŒfen, ob die Kontrolle dauerhaft ist.
- Konsolidierung: FĂŒr die Dauer der Kontrolle ist eine Vollkonsolidierung durchzufĂŒhren.
- Beendigung: Nach Beendigung der Kontrolle erfolgt die RĂŒckgĂ€ngigmachung der Konsolidierung und die Bewertung der Beteiligung nach HGB-Standards.
Besonderheiten
- Zeitliche Begrenzungen und RĂŒckstellungen sind zu beachten.
- Hinweise auf eine temporÀre Einflussnahme sind in der Bilanz offenzulegen.
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4. Fall: Verlust der Kontrolle â RĂŒckfĂŒhrung aus der Konsolidierung
Sachverhalt
Unternehmen G verliert die Kontrolle ĂŒber Unternehmen H, beispielsweise durch Verkauf der Mehrheitsbeteiligung.
Lösung nach HG
- Bewertung: Die Vermögenswerte von H sind zum Buchwert abzuschreiben.
- Ausweis: Die Beteiligung wird in der Einzelbilanz neu bewertet.
- Gewinne/Verluste: Ein etwaiger Gewinn oder Verlust aus der VerĂ€uĂerung ist in der GuV zu erfassen.
Besonderheiten
- Bei Anteilserlösen ist auf die Buchwerte der Vermögenswerte RĂŒckzug zu nehmen.
- Eventuelle stillen Reserven sind aufzulösen.
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5. Fall: Zwischenkonzerne und konzerninterne Transaktionen
Sachverhalt
Innerhalb des Konzerns erfolgen Transaktionen wie Lieferungen, Darlehen oder Dienstleistungen zwischen Konzerngesellschaften.
Lösung nach HG
- Elimination: Alle intra-Konzernforderungen und -Verbindlichkeiten sind zu eliminieren.
- Gewinne: Innerkonzerngewinne aus Transaktionen, die noch nicht realisiert sind, sind zu korrigieren.
- Bewertung: Bei Verrechnungspreisen ist auf marktgerechte Bewertung zu achten.
Besonderheiten
- Bei der Konsolidierung ist auf die Vermeidung doppelter Gewinnrealisierung zu achten.
- Bei ZwischenbestĂ€nden sind entsprechende RĂŒckstellungen zu bilden.
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Praktische Hinweise und Umsetzungstipps
Checkliste fĂŒr die Konzernbilanzierung nach HG
- Ist-Kriterien prĂŒfen: Kontrolle, Einfluss, Beteiligungsquote
- Relevante Transaktionen identifizieren: Beteiligungen, Transaktionen zwischen Konzerngesellschaften
- Geeignete Konsolidierungsmethode wÀhlen: Vollkonsolidierung, Equity-Methode
- Eliminierungen vornehmen: Innerkonzernforderungen, -verbindlichkeiten, -ertrÀge
- Bewertung und Bewertungsvorschriften beachten: Fair Value, Buchwerte, Sonderposten
- Offenlegungspflichten erfĂŒllen: Konsolidierungsgrundlagen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
HĂ€ufige Stolpersteine und Fehlerquellen
- Nichtbeachtung der Kontrollkriterien
- falsche Anwendung der Konsolidierungsmethoden
- VersÀumnis, alle intra-Konzerntransaktionen zu eliminieren
- Nichtbeachtung der Bewertungs- und RĂŒckstellungsregeln
- Unzureichende Offenlegung und Dokumentation
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Fazit: Die Bedeutung der Fallbezogenen LösungsansÀtze in der Konzernbilanzierung
Die praktische Anwendung der Konzernbilanzierung nach HGB erfordert ein tiefgehendes VerstÀndnis der jeweiligen Fallkonstellationen. Die Fall-by-Case-Lösungen bieten klare Handlungsanweisungen, um die komplexen Anforderungen richtig umzusetzen und eine transparente, rechtssichere Konzernbilanz zu erstellen. Wichtig ist dabei, stets die rechtlichen Grundlagen im Blick zu behalten, individuelle UmstÀnde sorgfÀltig zu analysieren und alle Transaktionen sowie Beteiligungen sorgfÀltig zu bewerten und zu dokumentieren.
Die Kenntnis der verschiedenen Szenarien und deren Lösungen ermöglicht es Unternehmen, Risiken zu minimieren, die BilanzqualitĂ€t zu sichern und den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. FĂŒr die Praxis bedeutet dies, regelmĂ€Ăig die Bilanzierungs- und Konsolidierungsprozesse zu ĂŒberprĂŒfen und bei Unsicherheiten professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Durch die systematische Betrachtung der unterschiedlichen Fallkonstellationen und deren korrekte Umsetzung nach den Vorgaben des HGB können Unternehmen eine belastbare und aussagekrĂ€ftige Konzernbilanz aufstellen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch eine verlĂ€ssliche Grundlage fĂŒr unternehmerische Entscheidungen bildet.
In-Depth Exploration
Konzernbilanzierung Case-by-Case Lösungen nach HG: Ein umfassender Leitfaden
Die Konzernbilanzierung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist ein komplexes und vielschichtiges Gebiet, das insbesondere bei der Konsolidierung verschiedener Unternehmensteile und Beteiligungen eine Vielzahl von Fragen aufwirft. Durch die Vielzahl an EinzelfĂ€llen und Besonderheiten ist es fĂŒr Bilanzierer essenziell, die einzelnen Konstellationen systematisch zu beurteilen und die entsprechenden Lösungen nach den Vorgaben des HGB zu erarbeiten. Dieser Beitrag bietet einen tiefgehenden Einblick in die case-by-case-Lösungen der Konzernbilanzierung nach HG, um Praktikern eine Orientierungshilfe zu bieten.
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Grundlagen der Konzernbilanzierung nach HGB
Vor der Betrachtung der einzelnen FĂ€lle ist es notwendig, die grundlegenden Prinzipien und Regelungen im HGB zu verstehen, die die Konzernbilanzierung betreffen.Definition des Konzerns
- Ein Konzern besteht aus einer Muttergesellschaft und ihren Tochterunternehmen, die nach § 290 HGB einen einheitlichen Abschluss bilden. - Ziel ist die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des wirtschaftlichen Gesamtkonstrukts, also des Konzerns als Ganzes.Abgrenzung zwischen Einzel- und Konzernbilanz
- WĂ€hrend die Einzelbilanz die Vermögens- und Ertragslage eines einzelnen Unternehmens abbildet, fasst die Konzernbilanz die Gesamtheit der verbundenen Unternehmen zusammen. - Konzernabschluss ist zu erstellen, wenn bestimmte Kontroll- oder Einflussnahme- Kriterien erfĂŒllt sind.Relevante Vorschriften im HGB
- §§ 290â315 HGB: Grundlagen und Vorgaben fĂŒr die Konzernabschlusserstellung - § 298 HGB: KonsolidierungsgrundsĂ€tze - § 301 HGB: Besonderheiten bei der Konsolidierung ---Typische Fallkonstellationen in der Konzernbilanzierung
In der Praxis ergeben sich bei der Konsolidierung verschiedene Fallgruppen, die jeweils spezifische LösungsansÀtze erfordern. Im Folgenden werden die wichtigsten FÀlle detailliert vorgestellt.Fall 1: Mehrstufige Beteiligungen
Problemstellung: - Muttergesellschaft hĂ€lt Beteiligungen an mehreren Tochterunternehmen, welche wiederum eigene Beteiligungen besitzen. - Die Frage ist, auf welcher Ebene die Konsolidierung erfolgen soll und wie die Zwischengesellschaften zu behandeln sind. Lösungsansatz: - Die Konsolidierung erfolgt grundsĂ€tzlich auf der höchsten Ebene, also bei der Muttergesellschaft. - Zwischengesellschaften sind in der Regel als sogenannte "Stufe-1"-Konsolidierungen zu behandeln, wenn die Beteiligungen an diesen Gesellschaften die Kontrollkriterien erfĂŒllen. - Bei Vorliegen von Mehrstufigkeit ist eine sogenannte "Stufen-Konsolidierung" notwendig, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesamtkonzerns richtig abzubilden. Praktische Umsetzung: - Schritt 1: Feststellung der Kontrollbeziehung nach § 290 HGB (Mehrheit der Stimmrechte, faktische Kontrolle). - Schritt 2: Eliminierung der intra-Konzernforderungen und -Verbindlichkeiten. - Schritt 3: Konsolidierung der Zwischengesellschaften auf der jeweiligen Ebene. ---Fall 2: Beteiligungen mit Mehrheits- oder Minderheitsanteilen
Problemstellung: - Beteiligungen können entweder mehrheitlich (Mehrheitsbeteiligung) oder minderheitlich (Minderheitsbeteiligung) gehalten werden. - Die Bewertung und die Darstellung in der Konzernbilanz unterscheiden sich entsprechend. Lösungsansatz: - Bei Mehrheitsbeteiligungen (\>50 %): Vollkonsolidierung ist erforderlich. - Bei Minderheitsbeteiligungen (bis 50 %): Konsolidierung nach der Equity-Methode oder Finanzinstrumente, je nach Einfluss. Praktische Umsetzung: - Vollkonsolidierung: - Alle Vermögenswerte, Schulden, ErtrĂ€ge und Aufwendungen werden vollstĂ€ndig in den Konzernabschluss einbezogen. - Minderheitsanteile werden gesondert ausgewiesen. - Equity-Methode: - Bei bedeutendem Einfluss (20â50 % Beteiligung), wird die Beteiligung nach der Equity-Methode bewertet. - Finanzinstrumente: - Bei derivatives oder sonstigen Finanzinstrumenten gelten besondere Regelungen im HGB. ---Fall 3: Sonstige Einflussnahmen und Kontrollmöglichkeiten
Problemstellung: - Einfluss auf die GeschĂ€ftspolitik besteht nicht nur durch Mehrheitsbeteiligung, sondern auch durch andere Einflussmöglichkeiten, z. B. durch VertrĂ€ge, Vereinbarungen oder besondere AbhĂ€ngigkeiten. Lösungsansatz: - GemÀà § 290 HGB ist die Kontrolle oder Beherrschung entscheidend. - Bei Vorliegen eines "beherrschenden Einflusses" (z. B. durch Vorstandsvorlage, VertrĂ€ge) ist eine Konsolidierung notwendig, auch wenn keine Mehrheitsbeteiligung besteht. Praktische Umsetzung: - PrĂŒfung der tatsĂ€chlichen Einflussmöglichkeiten. - Dokumentation der Einflussnahme. - Entscheidung fĂŒr Vollkonsolidierung oder andere Bewertungsmethoden. ---Besondere Konsolidierungstechniken und SonderfĂ€lle
Neben den StandardfÀllen gibt es eine Vielzahl von SonderfÀllen, die besondere Lösungen erfordern.Fall 4: Gemeinschaftsunternehmen und Beteiligungen mit Einfluss
Problemstellung: - Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) werden nach § 310 HGB in der Regel nach der Equity-Methode bilanziert, sofern keine Vollkonsolidierung notwendig ist. Lösungsansatz: - Bei gemeinsamer Einflussnahme durch Vertrag oder Statuten: - Anwendung der Equity-Methode, bei der der Anteil am Ergebnis und Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens reflektiert wird. - Bei gemeinsamer Kontrolle: - Konsolidierung nach der Stichtagsmethode. Praktische Umsetzung: - Bewertung der Einflussnahme. - Abgleich mit den handelsrechtlichen Vorschriften.Fall 5: Transaktionen innerhalb des Konzerns
Problemstellung: - Transaktionen zwischen Konzernunternehmen, z. B. Forderungen, Verbindlichkeiten, Warenlieferungen, mĂŒssen eliminiert werden, um DoppelzĂ€hlungen zu vermeiden. Lösungsansatz: - Eliminierung intra-Konzernforderungen und -Verbindlichkeiten. - Eliminierung von Gewinnauswirkungen bei Transaktionen mit Verkaufserlösen innerhalb des Konzerns (z. B. unrealisiert Gewinne). Praktische Umsetzung: - Identifikation aller intra-Konzerntransaktionen. - DurchfĂŒhrung der entsprechenden Eliminierungen in der Konsolidierung. ---Bewertung und Bilanzierung bei SonderfĂ€llen
Die Bewertung der einzelnen Posten in der Konzernbilanz hÀngt vom Einzelfall ab, insbesondere bei besonderen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten.Fall 6: Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
- Bewertung erfolgt nach den Vorschriften des HGB, wobei Wertminderungen zu berĂŒcksichtigen sind. - Bei Ăbernahmen ist die Anschaffungskostenmethode maĂgeblich. - Bei spĂ€teren Wertminderungen ist eine Impairment-Test durchzufĂŒhren.Fall 7: Latente Steuern und Bewertungsreserven
- FĂŒr temporĂ€re Differenzen sind Latente Steuern gemÀà § 274 HGB zu bilden. - Bewertungsreserven (z. B. bei der Bewertung von Finanzinstrumenten) sind entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften zu berĂŒcksichtigen.Fall 8: RĂŒckstellungen und Eventualverbindlichkeiten
- RĂŒckstellungen sind bei ungewissen Verbindlichkeiten gemÀà § 249 HGB zu bilden. - Eventualverbindlichkeiten sind offenzulegen, wenn eine Wahrscheinlichkeit des Eintritts besteht. ---Praktische Umsetzung der Konzernbilanzierung: Schritt-fĂŒr-Schritt
Die Erstellung eines Konzernabschlusses erfolgt in mehreren klar definierten Schritten: 1. Feststellung der Kontrollbeziehung: ĂberprĂŒfung, ob die Voraussetzungen fĂŒr die Konsolidierung vorliegen. 2. Ermittlung der Bilanzstichtage: Sicherstellung, dass alle Unternehmen zum gleichen Stichtag bilanziert werden. 3. Erfassung der EinzelabschlĂŒsse: Sammlung der JahresabschlĂŒsse aller Unternehmen. 4. Eliminierung intra-Konzerntransaktionen: Beseitigung aller Forderungen, Verbindlichkeiten und Gewinne zwischen Konzernunternehmen. 5. Bewertung der Beteiligungen: Anwendung der BewertungsgrundsĂ€tze, ggf. nach der Equity-Methode. 6. Vornahme der Konsolidierungsbuchungen: Erstellung der Konzernbilanz unter Beachtung der jeweiligen Besonderheiten. 7. Anhang und Lagebericht: ErgĂ€nzende Angaben gemÀà § 292 HGB. ---HĂ€ufige Stolpersteine und Tipps fĂŒr die Praxis
- Unklare KontrollverhĂ€ltnisse: Eine sorgfĂ€ltige Analyse ist notwendig, um die Kontrollkriterien eindeutig zu erfĂŒllen. - Intransparente BeteiligungsverhĂ€ltnisse: Dokumentation aller Einflussnahmen ist essenziell. - KomplexeFrequently Asked Questions
Was versteht man unter einer Konsernbilanzierung nach HGB?
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Bei der Konsernbilanzierung nach HGB werden die AbschlĂŒsse der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zu einem einzigen Konzernabschluss zusammengefasst, um einheitliche VerhĂ€ltnisse darzustellen.
Welche Voraussetzungen mĂŒssen fĂŒr die Konsolidierung nach HGB erfĂŒllt sein?
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Es mĂŒssen KontrollverhĂ€ltnisse bestehen, das heiĂt, die Mutter muss die Kontrolle ĂŒber die Tochtergesellschaft haben, typischerweise durch Mehrheitsbeteiligung, sowie die Einhaltung der Konsolidierungsvorschriften gemÀà HGB.
Wie geht man bei der Eliminierung von ZwischenbestÀnden im Konzernabschluss vor?
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ZwischenbestÀnde, die innerhalb des Konzerns verkauft wurden, sind bei der Konsolidierung zu eliminieren, um DoppelzÀhlungen zu vermeiden. Dies erfolgt durch Anpassungen auf Konzernebene, meist mittels Bestandseliminierung und Gewinn- und Verlusteliminierung.
Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen Einzel- und Konzernbilanz nach HGB?
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Die Einzelbilanz zeigt nur die Vermögens- und KapitalverhÀltnisse der Muttergesellschaft, wÀhrend die Konzernbilanz alle verbundenen Unternehmen zusammenfasst, inklusive Eliminierungen von konzerninternen Transaktionen.
Wie werden konzerninterne Transaktionen in der Bilanzierung nach HGB behandelt?
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Transaktionen zwischen Konzernunternehmen, wie Lieferungen oder Darlehen, sind bei der Konsolidierung zu eliminieren, um eine realistische Darstellung des Konzerns als wirtschaftliche Einheit zu gewÀhrleisten.
Gibt es spezielle Regeln fĂŒr die Bewertung von Beteiligungen im Konzernabschluss nach HGB?
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Ja, Beteiligungen werden grundsĂ€tzlich mit Anschaffungskosten bewertet, wobei bei dauerhafter Wertminderung eine Abschreibung vorzunehmen ist. Die Bewertung erfolgt nach den Vorschriften des HGB fĂŒr Finanzanlagen und Beteiligungen.